Liebe Kolleginnen

und Kollegen

palliativteam mainfranken

Grundsätzliches über unserer Leistungen

 

SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ausschliesslich für schwerkranke Menschen, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und bereits weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist und die einer besonders aufwändigen Versorgung bedürfen. Voraussetzung ist die Verordnung von SAPV auf dem Muster 63 durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt. Das Ausfüllen dieses Formulares ist aufwändig – aber nur wenn es sorgfältig und vollständig ausgefüllt ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach Prüfung der Voraussetzungen (meist durch den MDK) die Kosten.

 

Maßnahmen, die Sie verordnen können sind je nach Bedarf:

 

1.) Alleinige Beratung

  • der behandelnden Kollegin/des behandelnden Kollegen und/oder
  • der behandelnden Pflegefachkraft und/oder
  • der Patientin/des Patienten und/oder der Angehörigen

Wichtig: hier können wir nur beratend tätig werden, können keine Rezepte/Verordnungen ausstellen, 24h-Bereitschaft und Krisenintervention sind nicht beinhaltet!

 

2.) Koordination der Palliativversorgung (beinhaltet Punkt 1)

  • eingehende Beratung zur Therapie und zum Vorgehen und zum Vorgehen im Notfall
  • ressourcenorientierte Versorgungsplanung
  • Aktivieren von neuen und Vernetzung von bereits im Fall eingebundenen Leistungserbringer_innen (ambulant und stationär)
  • Diese Leistung wird z.B. dann erforderlich, wenn das soziale Netz der Patientin/des Patienten nicht oder nicht mehr in der Lage ist, die Versorgung alleine zu organisieren bzw. aufrecht zu erhalten.

Wichtig: auch bei Verordnung von Koordination können wir keine Rezepte/Verordnungen ausstellen, 24h-Bereitschaft und Krisenintervention sind nicht beinhaltet!

 

3.) Additiv unterstützende Teilversorgung (beinhaltet Punkt 1 und Punkt 2)

  • Diese Leistung wird z.B. dann erforderlich, wenn eine besonders aufwändige und zeitintensive Versorgung aufgrund hoher Symptomlast, die anders nicht zu kontrollieren ist, notwendig ist.

Sie beinhaltet in der Regel mehrere der folgenden Leistungen:

  • Symptomlinderung durch Verordnung und Anwendung von Medikamenten oder anderen palliativmedizinischen Maßnahmen, die die Kompetenz einer Palliativmedizinerin bzw. eines Palliativmediziners erfordern
  • apparative palliativmedizinische Behandlungsmaßnahmen (z.B. Medikamenten-Infusionen, kontinuierliche Medikamentengabe über eine Medikamentenpumpe, Maßnahmen zur parenteralen Ernährung, Portversorgung, Punktionen) inklusive deren Verordnung
  • spezialisierte palliativpflegerische Massnahmen
  • Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes
  • vorbeugende Behandlungsplanung und vorbeugendes Krisenmanagement
  • Hausbesuche und Kriseninterventionen im erforderlichen Umfang
  • 24-Sunden-Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft an 365 Tagen im Jahr
  • Anleitung und Begleitung der Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen bzw. Bezugspersonen zur palliativen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod
  • psychosoziale Unterstützung im Umgang mit todbringenden Erkrankungen in enger Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten (z.B. Psychoonkolog_in, Beratungsstellen, Seelsorger_in, ambulante Hospizbegleiter_in)
  • Organisation regelmäßiger, mindestens wöchentlicher multiprofessioneller Fallbesprechungen

Wichtig: die hausärztliche Grundversorgung erfolgt weiterhin durch die Hausärztin/den Hausarzt; hausärztliche Besuche erfolgen in enger Absprache gerne weiterhin und sind erwünscht!

 

4.) Vollversorgung (nur im Ausnahmefall indiziert) (beinhaltet Punkte 1, 2 und 3)

Sie beinhaltet bei Bedarf alle Leistungendes in §5 Abs. 3 der SAPV-Richtlinie des G-BA aufgeführten Leistungskataloges ergänzend zu den anderen ambulanten Leistungserbringer_innen. Normalerweise werden keine Leistungen der Grund- und Behandlungspflege erbracht; im Einzelfall bei fulminanten Verläufen können aber ausnahmsweise auch Maßnahmen der Grund- und/oder Behandlungspflege für kurze Zeit übernommen werden.

Download-Pmm
Formular-63-Pmm

Formular (Muster 63)

Voraussetzung ist die Verordnung von SAPV auf dem Muster 63 durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt. Das Ausfüllen dieses Formulares ist aufwändig – aber nur wenn es sorgfältig und vollständig ausgefüllt ist, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nach Prüfung der Voraussetzungen (meist durch den MDK) die Kosten.

Diagnosen

zum Punkt Verordnungsrelevante Diagnose(n)

Hilfreich wäre es, wenn Sie die Diagnosen nicht nur als ICD-Code angeben, sondern ausgeschrieben, am besten so, dass sich schon aus der Diagnose die Notwendigkeit von SAPV für die Gutachterinnen bei Krankenkasse bzw. MDK erschliesst (die ja nur die Verordnung vorliegen haben ...).

Beispiele:

  • metastasierendes Pankreaskarzinom mit Peritonealkarzinose, Kachexie, unstillbares Erbrechen, ausgeprägte Schmerzsymptomatik
  • Bronchialkarzinom mit Pleuraergüssen, starker Dyspnoe, rez. Hämoptoe
  • metastasierendes Mammakarzinom mit Knochenmetastasen, ausgeprägte Schmerzsymptomatik, drohende Querschnittslähmung
  • exulzerierendes Hypopharynxkarzinom mit schwer zu versorgender Wunde, rezidivierende Blutungen
  • Glioblastom mit rezidivierenden Krampfanfällen und Wesensveränderung
  • weit fortgeschrittene Herzinsuffizienz mit Atemnot- und Panikattacken
  • schwere fortgeschrittene KHK mit Ruheschmerz und Angstattacken
Symptom

über den Punkt „Komplexes Symptomgeschehen“

Aus dem (angekreuzten) komplexen Symptomgeschehen muss sich die Notwendigkeit von SAPV ergeben; im Feld „Nähere Beschreibung ...“ muss deswegen das Symptomgeschehen näher erläutert werden.
Beispiele:

  • ausgeprägte Schmerzsymptomatik mit häufigen Schmerzexazerbationen trotz adäquater Basismedikation
  • Schmerzen schwer beeinflussbar, verstärkt durch Panik oder Depression, hohe Schmerzspitzen
  • ausgeprägte urogenitale Symptomatik: Fistelbildung, Blutung, drohender Harnverhalt
  • ausgeprägte respiratorische/kardiale Symptomatik: schwere, nicht kausal behandelbare Atemnot, Erstickungsanfälle, Kompression der Atemwege, Pleuraergüsse, nicht beeinflussbare Hustenattacken, Hämoptoe
  • ausgeprägte gastroinestinale Symptomatik: therapieresistentes Erbrechen, Hämatemesis, Miserere, rez. Subileus, drohender Ileus, Aszites, Dysphagie
  • ausgeprägte ulzerierende/exulzerierende Wunden oder Tumore: übler Geruch, starke Sekretion, Größe, entstellende Wirkung
  • ausgeprägte neurologisch/psychiatrische/psychologische Symptomatik: Neuralgien, Lähmungen bei z.B. Wirbelsäulenmetastasen oder Tumoreinbruch, Rückenmarkskompression, Krampfanfälle, Panikattacken, nicht beherrschbare Ängste, schwere Depression, Wesensveränderung, Unruhe, delirante Zustände, Suizidalität, Bewusstseinsstörungen
  • Sonstiges komplexes Symptomgeschehen: z.B. quälender Pruritus, starke Blutungen, andere schwerwiegende Krankheitsfolgen
Sind-Noetig

„Folgende Massnahmen sind notwendig“

entsprechend ankreuzen und näher erläutern:
bei Beratung: was wird genau gewünscht
bei Koordination: z.B. „Aufbau eines Versorgungsnetzes“

Angaben-Zu

zum Punkt „Nähere Angaben zu den notwendigen Maßnahmen der SAPV“

hier bitte genau angeben und begründen, warum SAPV mit 24h-Bereitschaft (= Additiv unterstützende Teilversorgung oder Vollständige Versorgung) notwendig ist, z.B.:

  • Krisenintervention bei akuter Verschlechterung der Schmerzsituation, kontrollierte Dosisanpassung unter engmaschiger Überwachung der Wirkung und der UAW, Umstellung auf andere Applikationsform, evtl. Opioidrotation
  • evtl. Versorgung mit einer Schmerzpumpe
  • Krisenintervention bei akuter oder subakuter Atemnot bei Verlegung der Atemwege, bei Pleuraerguss, dekompensierter Herzinsuffizienz oder ALS (auch mit Frage Beatmungsindikation)
  • Krisenintervention bei Angst- und Panikattacken, schwerer Unruhe oder Delir
  • Krisenintervention bei Blutung
  • (Krisen)Intervention bei Subileus/Ileus, therapieresistentem Erbrechen, Notwendigkeit der parenteralen Ernährung, parenterale Medikamentengabe
    Punktion von Aszites oder Pleuraergüssen zur raschen Symptomlinderung
  • Krisenintervention bei schwerem Krampfanfall
  • Notwendigkeit der 24h-Bereitschaft zur Krisenintervention zur Verhinderung von Krankenhauseinweisungen und notärztlichen Einsätzen

Bitte denken Sie auch daran, dass die Patientin/der Patient oder ihre Vertreterin/Vertreter auf der Rückseite des ersten Blattes oben unterschreiben muss, dass sie SAPV wie beantragt wünscht.
Wir müssen jede Verordnung innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Krankenkasse vorlegen - deshalb unsere Bitte an Sie: sorgen Sie dafür, dass das ausgefüllte Verordnungsformular von Ihnen unterschrieben bei der Patientin/beim Patienten ist. Wir nehmen es dann beim Erstbesuch mit.

Anmeldung

Soweit es geht bitte ausfüllen und an uns absenden. Damit helfen Sie uns sehr und sparen Zeit und Nerven. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen. Vielen Dank.

Aerztebereich-Anmeldung-Pmm

Daten der Patientin/des Patienten

 

Daten Angehörige/Vertrauensperson

 

Anmeldende Person

 

Hausärztin/Hausarzt

 

Befunde/Arztberichte

Bitte eine Kopie aktueller ärztlicher Berichte und wichtiger Befunde ins Büro faxen oder mailen.

Fax: 09721-292386-9

Mail: post@palliativteam-mainfranken.de

 

Dateien einfach auswählen und uns zukommen lassen

Hier haben sie die Möglichkeit, Digitale Dateien, Arztberichte und Bilder uns ganz einfach zugänglich zu machen. Datei auswählen und hochladen--- fertig.

Das Wichtigste in Kürze

Sie erreichen uns telefonisch Montag bis Freitag unter

09721-292386-0

palliativteam mainfranken

vormittags: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 – 12.00
nachmittags: Montag bis Freitag 13.00 – 16.30
Kornmarkt 17 / 97421 Schweinfurt / tel.: 09721-292386-0 / fax.: 09721-292386-9 /

post@palliativteam-mainfranken.de
Für unsere Patientinnen und Patienten sind wir rund um die Uhr erreichbar.

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